Mitarbeiter binden — mit dem Brutto-Hebel

Mehr Altersvorsorge pro Euro Arbeitgeberaufwand

Warum die UK effizienter ist als jede Gehaltserhöhung

Eine Gehaltserhöhung von 1.000 € kostet den Arbeitgeber inkl. Sozialversicherung deutlich mehr — beim Mitarbeiter kommen - je nach Steuer und SV - nur 400–550 € an.

Dieselben 1.000 € als UK-Zuwendung fließen vollständig in die Versorgungsmasse. Sie wachsen steuerfrei. Im Alter werden sie an den Mitarbeiter ausgezahlt — meist zu einem weit niedrigerem Steuersatz, als dieser im Erwerbsleben hatte.

Wenn das Unternehmen die UK ohnehin für eigene Zwecke aufbaut, entsteht der gewünschte Mitarbeiter-Benefit ohne wesentlichen Mehraufwand. Die bAV ist dann der günstigste und wohl auch nachhaltigste Zusatznutzen, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen kann.

Häufige Fragen zur UK als bAV-Instrument

Was passiert mit der UK-Zusage wenn ein Mitarbeiter kündigt?
Der ausscheidende Mitarbeiter behält seinen erwobenen unverfallbaren Anspruch gegenüber dem Unternehmen. d-uk begleitet die Versorgungsfallbearbeitung vollständig — inklusive Abwicklung bei vorzeitigem Ausscheiden.
Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich die UK für die bAV?
Es gibt keine Mindestgröße. Über die Gruppen-Unterstützungskasse sind alle Vorteile auch für Einzelunternehmen mit wenigen Mitarbeitern zugänglich. In der Praxis entfaltet die Bindungswirkung ab ca. 5–10 Mitarbeitern ihr volles Potenzial.
Warum ist die UK effizienter als die Direktversicherung für die bAV?
Die Direktversicherung hat im Gegensatz zur UK eine steuerliche Obergrenze  — für GGF und gutbezahlte Fachkräfte ein entscheidender Vorteil. Darüber hinaus werden bei einer UK dem monatlichen Zahlbetrag keine Kosten und/oder Provisionen belastet, die den Zahlbetrag auf den zu verzinsenden realen Sparbeitrag reduzieren. Neue Direktversicherungen dürfen keine Garantie mehr beinhalten. Die Ablaufleistung der UK ist jedoch über die Zahlbeiträge und den garantierten Zins jederzeit kalkulierbar. Zudem verbleibt das Kapital im Unternehmenskreislauf statt unwiderruflich beim Versicherer.
Müssen alle Mitarbeiter die gleiche Zusage erhalten?
Nein. Die Versorgungsordnung kann zwischen Mitarbeitergruppen differenzieren — z.B. GGF vs. leitende Angestellte vs. gewerbliche Mitarbeiter — solange die Unterschiede sachlich begründet sind. d-uk entwirft den Leistungsplan passend zur Unternehmensstruktur.

Wie viele Mitarbeiter wollen Sie binden?

Kostenloses Erstgespräch — wir zeigen den Brutto-Hebel für Ihre Belegschaft.