Für Unternehmer

Steuern sparen, Liquidität halten, Nachfolge sichern

Ihre eigene "Bank" im Unternehmen

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist mehr als betriebliche Altersvorsorge — sie ist ein strategisches Finanzierungsinstrument.

Unbegrenzte Betriebsausgaben: Anders als bei der Direktversicherung (max. 8.112 €/Jahr) gibt es bei der UK keine Obergrenze für steuerlich wirksame Zuwendungen (§4d EStG).

Liquidität bleibt im Unternehmen: 50-70% des UK-Vermögens können als Darlehen zurück ins Unternehmen fließen. Steuerlich abgeflossen, wirtschaftlich verfügbar — für Investitionen, Working Capital oder Ablösung teurer Bankkredite.

Körperschaftsteuerbefreit: Die UK zahlt keine Körperschaftsteuer auf ihre Erträge (§5 KStG). Zinsen aus dem Unternehmens-Darlehen fließen steuerfrei zurück.

Nachfolge über die UK finanzieren

Die UK kann dem Nachfolger ein Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung geben:

1. Ihr Unternehmen hat über Jahre UK-Vermögen aufgebaut
2. Sie verkaufen Ihre Anteile an den Nachfolger
3. Die UK gewährt dem Nachfolger ein Darlehen
4. Sie erhalten den Kaufpreis sofort — nicht ratenweise
5. Der Nachfolger tilgt aus künftigen Gewinnen

Keine Bankfinanzierung nötig. Keine Bankmargen. Kein externer Sicherheitenbedarf.

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Als GGF können Sie deutlich höhere Versorgungen aufbauen als über die Direktversicherung. Beachten Sie die Sonderregeln: Erdienbarkeit (mind. 10 Jahre), 75%-Grenze, Probezeit und Schriftform.

Wichtig: Beherrschende GGF sind vom PSV-Schutz ausgeschlossen. Lösung: Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung als privater Insolvenzschutz.

Unsere Rentenberater prüfen alle GGF-Zusagen auf vGA-Risiken — bevor das Finanzamt es tut.

Worauf warten?

Wir zeigen Ihnen den konkreten Steuer-Hebel für Ihr Unternehmen — unverbindlich und kostenfrei.

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